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cad files am bscw server!!!!!


Zwischenpräsentationen 18. Mai ab 9 uhr im zs 14 und mitte juni - da ist boghdan in wien, max und michael werden auch eingeladen! Die Projektvorstellung ist für das Entwurfsprogramm verbindlich.

Abgabetermin des Entwerfens Dienstag 6. Juli ab 9 uhr

alle anderen Korrekturtermine werden als Einzeltermine abgehalten. dafür haben wir einen Terminplan vereinbart

Anforderungsprofil für nächste Woche, Di. 11.5.2004, ab 13.00, :

- erster Entwurf eines Bebauungsplanes (1:1000 oder/und 1:2000)
- Darstellung als massstäbliche Zeichnung mit Berücksichtigung der entwickelten Nutzungskonzepte
- diagrammatische Visualisierung der Nutzungskonzepte mit entsprechendem Flächenbedarf
Gruppeneinteilung:

13.00 Robert Müller
13.20 Feldbacher Dika
13.40 Laszlo
14.20 Irene, AnäisLeroux, Claudia
14.40 Krepp Michael NEU
15.00 Anna Ghon
15.20 Michael Kryvenko
15.40 Ernst August
16.20 Gerhard Schnabl
16.40 Großteßner-hain Doris
17.00
17.20
17.40
18.00 Jakob Poppinger Christoph Meier
18.20
18.40
19.00
19.20
19.40
20.00


Darstellung bereits CAD!! oder massstäbliche Zeichnung (Plott oder druck nicht notwendig - auch Beamerdarstellung (jpeg) möglich)
Arbeitsmodell 1:2000

unter Beachtung der erforderlichen Flächen für:

div. öffentliche Einrichtungen:
Sport
Wirtschaft
Wohnen
Kirchen
Versorgung

EBENENDEFINITION:

WASSER +/- 0,00m auch Niveau der u bahn am Prospekt zum Flughafen
INSEL UND HALBINSEL + 2,00m quasi natürliches Niveau
AUFSCHÜTTUNG + 6,00m 4m zusätzliche Aufschüttung - Niveau der früheren Hochwassergrenze
- auch Ausgangsniveau der u-bahn an der Brücke - Niveau der Strassen und nullebene der bestehenden Bebauung


Notwendige Flächen für öffentliche Einrichtungen im Städtebau:

Diese Daten finden sich auch Skriptum zum Städtebau Studio Teil 2. Die angeführten Flächen beziehen sich auf die durchschnittlich benötigte Brutto Grundstücksfläche. Diese Daten gelten als grobe Entscheidungshilfe. Im Detail sind sie zu hinterfragen und entsprechend zu ergänzen.


für 1Siedlungseinheit (entspricht ca. 300 - 600 Einwohnern, also ca. 20 - 50 Wohneinheiten) werden benötigt:

1 Kinderspielplatz (1m2 / Einwohner)
1 Sammelgarage
1 mehrere Kleinkinderspielplätze


für 1 Siedlungsgruppe (bestehend aus 3 - 5 Siedlungseinheiten) benötigt man:

1 Ladenstrasse oder Gruppe für täglichen Bedarf 0,25m2 / Einwohner


für 4 - 5 Siedlungsgruppen (ca. 6000 - 8000 Einwohner) benötigt man:

1 Volksschule (6000 - 10000m2)
1 Kirche (0,2m2 / Einw.)
1 Kindertagesheim (1500m2)
1 öffentlicher Sportplatz
Geschäfte, Post, Apotheke, Nahversorgungsgewerbe (Schuster, Wäscherei, ...)
1 Kindergarten (1500m2)


1 Stadtteil (ab ca. 15.000 Einwohner) benötigt man:

Park und Grünflächen (10m2 / Einwohner)
1 Sekundarschule (10000 - 18000m2)
oder z.B. Gesamtschule (ca. 40000m2)
Markt (0,2m2/Einwohner)
Bücherei
Restaurants
Fachgeschäfte
Warenhaus / Supermarkt
Ärzte
Bürodienstleistungen (Architekten, Steuerberater)
Pflegestationen, Altenheim (ca. 7000m2)
Krankenhaus/Polyklinik (ab 50.000 Einwohner) (ca. 30000m2)
Kino
Theater (ab Einzugsbereich von 400.000 Einw.)


- Fussläufiger Bereich ca. 400 - 500m Radius, also in dieser Distanz sollte ein öffentliches Verkehrsmittel sein.
- Stellplatzbedarf in Westeuropa: 1 Platz pro Wohneinheit.
- für 40m2 Büronutzfläche wird 1 Stellplatz benötigt
- für 30m2 Verkaufsfläche wird 1 Stellplatz benötigt
- für 250m2 Sportfläche wird 1 Stellplatz benötigt


Anforderungsprofil - grober rahmen zur Orientierung - der notwendige ausarbeitungsgrad bleibt projektspezifisch!

1:1000
Modell
Ausarbeitungsgrad:
Übersichtsplan 1:1000
dazu Schema der erschließung: ver-und entsorgung; ÖV IV und fussläufig
stellplatzkonzept!

lageplanentwicklung mit zeithorizont (ins. die mit bestand arbeiten)
höhenentwicklung des geländes
schnitte

1:200
Modell
auswahl eines teilbereichs (objekt und öffentlicher raum)
darstellungen 1:200
Grundrisse der Geschosse, Schnitte, Schaubilder, Materialdefinitionen auch für den Aussenraum, Fassaden- und Oberflächenschnitt (Ausschnitt 1:20)

Allgemein wird auf die erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen.


In den Großstädten sollte nur wenig Bargeld mitgeführt werden, Dokumente sollten photokopiert werden. Besondere Vorsicht ist nach Einbruch der Dunkelheit geboten, da die Straßen teilweise sehr schlecht beleuchtet sind. Besondere Vorsicht in krimineller Hinsicht ist an folgenden Orten geboten: Gebiet Donetsk, Dnepropetrowsk, Luhansk, Zakarpattje und die Autonome Republik Krim.


Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko begeben möchte, muß sich der Gefährdung bewußt sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.



Einreise


Reisende benötigen ein Visum, das bei der für Österreich zuständigen Vertretungsbehörde des Landes beantragt werden muss. An der Grenze bzw. dem Flughafen werden keine Sichtvermerke mehr ausgestellt. Der Reisepass muss bei Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.



Einfuhr


Die Einfuhr der Landeswährung ist verboten (außer es handelt sich um einmal bereits ausgeführte Geldscheine bis zu einer Höhe von HR 85,--). Die Mitnahme von Fremdwährung ist bis zu einem Gegenwert von US Dollar 10.000,-- erlaubt, jedoch deklarationspflichtig. Bei Beträgen zwischen US Dollar 10.000,-- und 50.000,-- ist ein Nachweis über die Herkunft des Betrages beizubringen sowie der Verwendungszweck anzugeben. Beträge über US Dollar 50.000,-- dürfen von physischen Personen nicht importiert werden. Es empfiehlt sich die Mitnahme von Euro, neuen, makellosen US Dollarnoten oder Kreditkarten. Kreditkarten werden von einigen Geschäften und Restaurants akzeptiert. Geldwechsel außerhalb der Bankzeiten ist am Flughafen Boryspil, in guten Hotels und Reisebüros möglich. Illegaler Geldwechsel ist in der Ukraine verboten. Gegenstände für den persönlichen Bedarf (z.B. Bekleidung, Schuhe, Fotoapparate, Videokameras, tragbare Radios, CD-Player, Notebooks, Handys, Pager, Sportausrüstung, usw.) können zollfrei eingeführt werden. Deklarationspflichtig sind auch Schmuck (ausser bereits im Gebrauch gewesener) und andere Wertgegenstände. Lebensmittel für den eigenen Verzehr dürfen bis zu einem Gesamtwert von Euro 50,- pro Person eingeführt werden. Darunter fallen 1. Verpackte Lebensmitteln nicht mehr als 1 Packung bzw. in der Gesamtmenge nicht mehr als 2 kg von jedem Artikel pro Person. 2. Nicht verpackte Lebensmittel, nicht mehr als 1 untrennbares Produkt, in der Gesamtmenge nicht mehr als 2 kg von jedem Artikel pro Person. Die für den eigenen Verzehr eingeführten Lebensmittel müssen an der Grenze mündlich oder schriftlich deklariert werden.



Ausfuhr


Die Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Die Mitnahme von Fremdwährung ist bis zu einem um US Dollar 1.000,-- höheren Betrag als bei der Einreise deklariert erlaubt. Das Reisegepäck muß wieder vollständig ausgeführt werden. Geschenke und Waren bis zu einem Wert von US Dollar 100,-- können zollfrei ausgeführt werden. Für die Ausfuhr von Kunstwerken ist eine Ausfuhrlizenz des ukrainischen Kulturministeriums erforderlich (Kunstwerke, die vor 1945 geschaffen wurden, dürfen nicht exportiert werden). Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.



Klima


Gemäßigtes Kontinentalklima, subtropisch an der Südküste der Halbinsel Krim.



Ratschläge


Die geographischen und klimatischen Verhältnisse im Land verlangen keine von der österreichischen verschiedene Lebensweise.



Gesundheit


Aufgrund der hygienischen Verhältnisse und des Medikamentenmangels entspricht die Lage in den Krankenhäusern nicht dem europäischen Standard.



Impfungen


Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise über ein Infektionsgebiet bei Gelbfieber (ansonsten nicht notwendig). Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und Typhus), empfiehlt das Institut für Tropenmedizin Wien (Tel. 403-83-43) jedoch für Individualtouristen und Camper eine vorbeugende Impfung gegen Cholera, Hepatitis B und Tollwut.



Vorsicht


Im allgemeinen genügt die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen. Vorsicht ist beim Genuß von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.



Versicherung


Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluß einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt, da alle in die Ukraine einreisenden Ausländer im Besitz einer gültigen Krankenversicherung sein müssen. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.



Verkehr


Das zuverlässigste Verkehrsmittel über Land ist immer noch die Eisenbahn. Bei größeren Entfernungen müssen Nachtzüge (Schlafwagen) benutzt werden. Bei der Benützung von Schlafwagen sollte man aus Sicherheitsgründen die Karten für ein ganzes Abteil, falls erhältlich, kaufen. Reisegruppen können auch einen eigenen Schlafwagenwaggon (Spezwaggon) gegen entsprechende mittelfristige Voranmeldung anmieten. Die Binnenflugverbindungen werden langsam wieder besser, in den Wintermonaten ist jedoch mit witterungsbedingten Verspätungen etc. zu rechnen. Die öffentlichen Verkehrsmittel sind mit Ausnahme der U-Bahnen in den Städten Kiew, Dnepropetrovs und Charkov, die einen guten Standard aufweisen, technisch teilweise in einem abenteuerlichen Zustand und stark überfüllt. Ortsunkundigen Ausländern ist daher für Fahrten in Städten die Benützung von offiziellen Taxis angeraten, doch sollte der Preis vorher ausgehandelt werden. Die Überlandstraßen sind allgemein in benutzbarem Zustand, wenn auch Vorsicht wegen der Schlaglöcher angebracht ist. Nachtfahrten sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Die Straßen in größeren Orten und Städten sind hingegen oft unter jeder Kritik. Bleifreies Benzin ist in Kiew an einigen Tankstellen erhältlich. Dieseltreibstoff ist leichter als Benzin zu erhalten. Rechtzeitiges Tanken und die Mitnahme eines Reservekanisters bei Überlandsfahrten wird empfohlen.



Sonstiges


Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.

der Stadtplan von Kiew

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MODUL 10 URBANISTIK
Städte gelten als Vorreiter gesellschaftlichen Wandels und als Zentren der politischen und ökonomischen Veränderungen der letzten Jahr-tausende. Urbaner Lebensraum ist durch Suburbanisierung, Struktur-wandel und die Thematik des öffentlichen-, medialisierten-, aber auch virtuellen Raumes geprägt. Planung wird daher zunehmend als dyna-mischer Entwicklungsprozess verstanden. Themenspezifische Auseinan-dersetzungen und eine Entwurfsübung zu aktuellen urbanen Problem-stellungen ermöglichen eine Vertiefung von Kenntnissen- und die konkrete Auseinandersetzung mit Schwerpunkten der architekturbezo-genen, wechselseitigen Interaktion von Urbanismus, Rauminterven-tionen, Gesellschaft, Gegenwartskunst, und Landschaft.

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mehr unter http://www.stb.tuwien.ac.at/lehre/lvas/modul.htm

 

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